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Ab 2026: Neue Meldepflicht für Lizenzzahlungen in Österreich (§ 109a EStG)

· 5 Minuten Lesezeit
Diego Lago Lago
Mac-Experte & Effizienzsuchti

Ab 1. Jänner 2026 müssen Unternehmen in Österreich Lizenzzahlungen an Privatpersonen und Einzelunternehmer dem Finanzamt melden – ab dem ersten Euro. Was das für dich als Auftraggeber bedeutet und worauf du achten musst.

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Du arbeitest mit Freelancern zusammen, lässt dir Software-Lizenzen oder Nutzungsrechte von Einzelunternehmern einräumen oder zahlst für Know-how und Urheberrechte? Dann betrifft dich eine neue Meldepflicht in Österreich: Ab dem 1. Jänner 2026 wird die Transparenz bei Lizenzzahlungen massiv erhöht. Unternehmen müssen bestimmte Zahlungen für Nutzungsrechte (Software, Know-how, Urheberrechte) nun separat an das Finanzamt melden, wenn der Empfänger eine Privatperson oder ein Einzelunternehmer ist.

Für Designagenturen, Architekturbüros und Werbestudios, die oft mit Freelancern, Grafikern oder externen Entwicklern zusammenarbeiten, ist das relevant. Ich fasse dir die wichtigsten Punkte zusammen – verständlich und auf den Punkt.

Was ist § 109a EStG und warum gibt es die Meldepflicht?

Der § 109a EStG (Einkommensteuergesetz) führt in Österreich eine Meldepflicht für Lizenzgebühren ein. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit und ein automatischer Informationsaustausch innerhalb der EU zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Das Finanzamt soll Zahlungen an natürliche Personen und Einzelunternehmer besser nachverfolgen können.

ℹ️Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung. Für die konkrete Umsetzung in deinem Unternehmen solltest du eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater konsultieren.

Zeitplan: Wann gilt die Regelung, wann musst du melden?

WasWann
GeltungsbeginnAlle Zahlungen ab dem 1. Jänner 2026
Erste MeldungElektronisch bis spätestens Ende Februar 2027 (für das Kalenderjahr 2026)

Die Meldung erfolgt also nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr – du hast Zeit, deine Prozesse bis dahin anzupassen.

Was wird gemeldet? Lizenzgebühren nach § 99a EStG

Es geht um „Lizenzgebühren“ im Sinne des § 99a EStG. Dazu zählen ausdrücklich:

  • 📋
    Software-Lizenzen (Nutzungsrechte an Software)
  • 📋
    Urheberrechte (z. B. Nutzung von Designs, Texten, Fotos)
  • 📋
    Markenrechte
  • 📋
    Überlassung von gewerblichem Wissen (Know-how)

Typische Fälle in kreativen Branchen: Du zahlst einem Freelancer oder Einzelunternehmer für die Nutzungsrechte an einem Logo, an Bildern, an einer Software-Lösung oder an speziellem Know-how. Solche Zahlungen fallen unter die Meldepflicht – sofern der Empfänger eine natürliche Person oder Einzelunternehmer ist.

Wer muss melden? Auftraggeber (zahlendes Unternehmen)

Meldepflichtig ist immer das Unternehmen, das zahlt (der Auftraggeber). Du musst melden, wenn du Lizenzgebühren zahlst an:

  • Natürliche Personen (z. B. Freelancer ohne Firma)
  • Einzelunternehmer (EPU)
  • Personengemeinschaften (z. B. GesbR)

Wer ist ausgenommen? Zahlungen an Kapitalgesellschaften

Nicht meldepflichtig sind Zahlungen an Kapitalgesellschaften, z. B.:

  • GmbH
  • AG
  • Ltd. (Limited)
  • andere Kapitalgesellschaften

Wenn dein Vertragspartner eine GmbH ist, musst du die Lizenzzahlung nicht nach § 109a EStG melden. Die Ausnahme gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften.

  • ⚠️
    Zahlung an Freelancer (natürliche Person)
  • ⚠️
    Zahlung an Einzelunternehmer (EPU)
  • ⚠️
    Zahlung an GesbR (Personengemeinschaft)
  • ⚠️
    Für: Software-Lizenzen, Urheberrechte, Markenrechte, Know-how

Keine Bagatellgrenze: Meldung ab dem ersten Euro

Bei anderen Leistungsmeldungen (z. B. für Beratung, Honorare) gilt in Österreich oft eine Bagatellgrenze von 900 € pro Jahr – erst darüber muss gemeldet werden.

Bei Lizenzgebühren nach § 109a EStG gibt es keine Bagatellgrenze. Die Meldung ist ab dem ersten Euro fällig. Auch kleine Beträge für Nutzungsrechte müssen erfasst und gemeldet werden.

⚠️Praktische Konsequenz

Jede Lizenzzahlung an eine natürliche Person oder einen Einzelunternehmer muss dokumentiert und in der Meldung erfasst werden – unabhängig von der Höhe.

Kurzüberblick: Die wichtigsten Fakten

FrageAntwort
Ab wann?Zahlungen ab 1. 1. 2026
Erste Meldung wann?Elektronisch bis Ende Februar 2027 (für 2026)
Was wird gemeldet?Lizenzgebühren i. S. d. § 99a EStG (Software, Urheberrechte, Marken, Know-how)
Wer meldet?Das zahlende Unternehmen (Auftraggeber)
An wen gezahlt = meldepflichtig?Natürliche Personen, Einzelunternehmer, GesbR
An wen gezahlt = nicht meldepflichtig?Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Ltd.)
Bagatellgrenze?Nein – Meldung ab dem ersten Euro
Zweck?Steuergerechtigkeit, EU-Informationsaustausch, Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Wie sorgt Lago IT dafür, dass du deine Zahlungen sauber erfassen kannst?

Wenn du mein Managed-Services-Angebot nutzt, unterstütze ich dich dabei, die Meldepflicht nach § 109a EStG unkompliziert zu erfüllen.

Bereits erfolgte Zahlungen im Jahr 2026 sende ich dir in einem gesonderten Bericht zu. So hast du alle relevanten Lizenzpositionen gebündelt und kannst sie für die Meldung an das Finanzamt (bis Ende Februar 2027) nutzen – ohne selbst mühsam Belege zu sammeln.

Künftige Rechnungen weisen die anteiligen Kosten der Lizenzen pro Position transparent aus. Du siehst auf einen Blick, welche Beträge auf welche Managed-Services-Positionen entfallen. Das erleichtert dir die Buchhaltung und die spätere Meldung, weil die Lizenzanteile klar zugeordnet sind.

So bleibst du auf der sicheren Seite und behältst den Überblick.

Was du jetzt tun kannst

  1. Verträge und Zahlungsströme prüfen: Wo zahlst du an Freelancer oder Einzelunternehmer für Lizenzen, Nutzungsrechte, Know-how?
  2. Buchhaltung anpassen: Lizenzzahlungen ab 2026 sauber erfassen, damit die Meldung bis Ende Februar 2027 unkompliziert möglich ist.
  3. Steuerberatung einbinden: Für die genaue Einordnung („Ist das bei mir eine Lizenzgebühr?“) und die technische Abwicklung der Meldung ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.